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AGB der RS Breitband GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RS Breitband GmbH, Bövingen 210, 53804 Much für Internet-Zugänge per Funk (WLAN, WiFi, Wimax) und Kabel (DSL und FTTX)

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der RS Breitband GmbH (im Folgenden RSB genannt) und seinen Kunden im Rahmen von Netzzugangsverträgen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gem. § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§2 Leistungen der RSB

2.1 Das jeweils vereinbarte Leistungsspektrum wird zwischen RSB und dem Kunden in gesonderten Netzzugangsverträgen vereinbart und kann je nach Tarif variieren. Generell gilt, die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Leistung in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und dem Produktinformationsblatt und im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhaft in dieser Höhe verfügbare Internetanbindung. Die Kunden können nach der Schaltung des Anschlusses die aktuelle Datenübertragungsrate unter www.breitbandmessung.de überprüfen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die RSB die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

2.2 Soweit einzelne Leistungen der RSB nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin wird die Art der abgerechneten Leistungen und evtl. die aufgewendete Zeit, insofern der Kunde einen Volumentarif abgeschlossen hat, aufgeführt. Für Leistungen, welche RSB auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz erbringt, ist RSB berechtigt An- und Abfahrtszeiten nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihr eine Pauschale von 0,75 € zu.

2.3 Termine für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn RSB diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Kunde wird rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch RSB treffen.

2.4 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von RSB nicht zu vertretende Störungen und Ereignisse, entbinden RSB für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung oder des Ereignisses wird der Kunde von RSB in angemessener Weise unterrichtet. Falls die Störung oder das Ereignis länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

2.5 RSB überlässt Internetanschlüsse nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und den nachfolgenden Bedingungen. Die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gelten in den nachfolgenden Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§3 Rechnungsstellung, Zahlung und Preise

3.1 Je nach erbrachter Leistung und gewähltem Tarif werden bei monatlicher Abrechnung unterschiedliche Abrechnungs­modelle vereinbart.

  1. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Inbetriebnahme ab dem ersten des Monats, der der Inbetriebnahme folgt. Anschließend ist der vereinbarte Preis jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
  2. Die Leistungen von RSB werden monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus berechnet, beginnend mit dem ersten tatsächlichen Nutzungstag durch den Kunden oder spätestens 10 Tage nach Versand der Zugangsdaten per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt wird der monatliche Preis alle 30 Tage berechnet bzw. alle 3, 6 bzw. 12 Monate zur Zahlung fällig. Je nach erbrachter Leistung sind auch andere Abrechnungszeiträume möglich.

3.2 Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. RSB ist berechtigt abgeschlossene Teilleistungen eines Werkvertrags mit dem Kunden abzurechnen und die entsprechende Zahlung zu fordern bzw. geltend zu machen.

3.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Insoweit gilt vorbehaltlich anderer Vereinbarungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. RSB wird auf die Folgen der verspäteten Zahlung (Ziffer 5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hinweisen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der RSB die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

3.4 Sofern der Kunde eine Änderung der Datendurchsatzrate wünscht und RSB eine solche Änderung akzeptiert, werden die Gebühren entsprechend angepasst. Ein Upgrade (Wechsel auf einen schnelleren Tarif) ist zu jedem Monatsanfang möglich. Zusätzlich fällt bei einem Downgrade (Wechsel auf einen langsameren Tarif) eine einmalige Gebühr von 29,00 € an.

3.5 Sofern der Kunde die Höhe der Rechnung bestreitet, hat er RSB schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu unterrichten, und den Grund der Reklamation anzugeben; unbestrittene Rechnungsbeträge sind gleichwohl zur Zahlung fällig. Einwände gegen Rechnungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung bzw. nach Abrechnung per Lastschrift, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. RSB wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Die vorbehaltlose Zahlung von Gebühren führt nicht zum Verlust von Einwendungen, sofern diese bestimmungsgemäß innerhalb der vorgesehenen Frist erhoben werden.

3.6 Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren werden die vertraglichen Rechte und Pflichten durch Unterbrechungen der Dienste nicht berührt. Die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung gilt jedoch nicht für plangemäße Wartungsarbeiten.

3.7 Die Zahlung von Rechnungen erfolgt ausschließlich per Bankeinzug, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

3.8 Alle angegebenen Preise sind Endpreise, d. h. sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer gilt der dann geltende Steuersatz als vereinbart.

§4 Änderung des monatlichen Preises

Bei nachgewiesener Änderung der Lohnkosten sowie bei Kostenänderung in der Telekommunikationsindustrie behält sich die RSB vor, den von diesen Kosten abhängigen Teil des vereinbarten Preises im Rahmen der tatsächlichen Kostenänderung zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Änderung wird zum Ersten des Folgemonats wirksam, nachdem die Änderungsmitteilung dem Kunden zugegangen ist. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigt und mit dem Änderungsverlangen auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde.

§5 Verzug/ Sperrung

5.1 Bezahlt der Kunde unbestrittene Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung („Verzug“), so kann ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Verzugszins von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe von mindestens 75,00 € ist RSB nach eigener Wahl berechtigt, Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren oder zu drosseln.

  1. (a)Eine Sperrung darf jedoch nur erfolgen, wenn RSB die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat.
  2. (b)Eine Sperrung ohne Ankündigung und ohne Beachtung vorstehender Frist ist nur dann zulässig, wenn ein Grund zur fristlosen Kündigung oder die Gefahr der Beschädigung der Anlagen von RSB oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder das Entgeltaufkommen erheblich ansteigt und anzunehmen ist, dass der Kunde bei einer späteren Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet, geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung verhältnismäßig ist.
  3. (c)Die Sperrung der Dienste durch die RSB berechtigt den Kunden nicht zur Einstellung der geschuldeten nutzungsabhängigen Vergütungen.

5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der RSB aufrechnen.

5.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt RSB vorbehalten.

5.5 Gerät RSB mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richten sich die Verzugsfolgen nach § 286 BGB. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn RSB eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung unberührt.

§6 E-Mail und Newsgroups

6.1 RSB behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen werden. RSB wird den Kunden eine Woche vor dem Löschen der Nachrichten in elektronischer Form darauf hinweisen.

6.2 Soweit Gegenstand der Leistungen von RSB auch die Bereitstellung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen der RSB.

§7 Datenschutz

7.1 Der Kunde ist darüber belehrt worden und damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z. B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von RSB während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bestands- und Verbindungsdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht bzw. nur in einer vom Gesetzgeber geforderten Form.

7.2 RSB verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Datenschutz gilt nur insoweit nicht, als RSB gesetzlich verpflichtet ist, dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

7.3 RSB weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

§8 Gewährleistung

8.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es auch nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen von RSB so zu entwickeln bzw. erbringen, dass sie für alle Anwendungsbereiche 100 % fehlerfrei arbeiten.

8.2 Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde der RSB Gelegenheit zu geben, selbst eine Mängelbeseitigung vorzunehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Vertragsleistung von RSB vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Die Gewährleistung erfasst keine Mängel von nicht von der RSB bezogenen Leistungen bis zur Schnittstelle zu der von RSB erbrachten Vertragsleistung.

8.3 Sollte RSB bei Ausfällen von mehr als 24 Stunden nicht in der Lage sein, die Dienste wenigstens teilweise wiederherzustellen, sowie bei Ausfällen aufgrund von Service-Unterbrechungen für mehr als 24 Stunden, kann der Kunde 1/30 der monatlichen Grundgebühr je Unterbrechung von zusammenhängenden 24 Stunden einbehalten, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 % der monatlichen Grundgebühren für die betroffene Leistung. Die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung gilt jedoch nicht für planmäßige Wartungsarbeiten. Voraussetzung für einen derartigen Einbehalt ist allerdings, dass RSB bei der Reparatur, Unterhaltung oder Prüfung der Leitungen von dem Kunden nicht behindert wird, insbesondere dadurch, dass der Kunde die Aufrechterhaltung der Leitungen in dem unzureichenden Zustand verlangt und dass der Kunde den Einbehalt innerhalb von einem Monat nach Ende der Unterbrechung der Dienste schriftlich geltend macht. Unterbrechungen aufgrund von Fehlern und Unterbrechungen aufgrund von Servicearbeiten werden nicht zusammengerechnet.

8.4 Bei berechtigter, fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Ist diese endgültig fehlgeschlagen, spätestens aber nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, kann der Kunde stattdessen alternativ den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.

8.5 Bei kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internet-Zugangsdienstes und der gemäß Art.4 Abs. 1 Buchstaben a – d der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung steht dem Verbraucher als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Sonstige angebotene Beschwerdemöglichkeiten bleiben davon unberührt.

8.6 Soweit RSB dem Kunden Server zur Verfügung stellt, sind diese im Jahresdurchschnitt ohne Berücksichtigung solcher Störungen, die außerhalb des Servicebereiches der RSB liegen, zu 98 % erreichbar. RSB behält sich vor, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, wenn und solange dies für die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der für die Leistung verwendeten Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist.

§9 Haftungsbeschränkung

RSB haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließt RSB die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von RSB. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf einen Betrag von 5.000,00 € beschränkt.

§10 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i. S: d. §§ 130, 130 a, und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i. S. d. § 184 StGB pornografisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von RSB schädigen kann oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Sollte der Kunde dennoch hiergegen verstoßen, so verpflichtet er sich, RSB im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§11 Kündigung des Vertrages und Vertragslaufzeiten bzw. Vertragsverlängerung

11.1 Die Vertragsparteien vereinbaren individuelle Verträge ausschließlich mit einer Vertragslaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. Die Vertragslaufzeit wird berechnet ab dem 1. des Monats, in welchem der Vertrag zustande gekommen ist. Die Regelung der Ziffer 3.1(a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt. Der Vertrag wird fortgesetzt, wenn eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit nicht ausgesprochen wurde. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.  Für Kündigungen durch Verbraucher ist Textform ausreichend. Kündigungen durch sonstige Kunden bedürfen der Schriftform. Entscheidend für den Lauf der Kündigungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim anderen Vertragspartner.

11.2 Jede Partei kann diesen Vertrag oder einen Einzelauftrag aus wichtigem, von der jeweils anderen Partei zu vertretendem Grunde fristlos kündigen, insbesondere:

  1. wenn ein Insolvenzbeschluss oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird.
  2. wenn eine Vertragspartei einschlägige Gesetze, Regeln, Verordnungen oder andere rechtliche Bestimmungen oder wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung und einer weiteren Nachfrist von 7 Tagen beendet ist.
  3. RSB kann diesen Vertrag oder Einzelaufträge schriftlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsgebühren oder wiederholt mit der Zahlung von wesentlichen Teilen der unbestrittenen Gebühren in Verzug ist. Im Falle einer von dem Kunden verursachten fristlosen Kündigung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung aufgrund eines Beendigungsersuchens kann RSB eine Beendigungsgebühr verlangen.
  4. der Kunde ist seinerseits bei einem Umzug zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn er an einen Ort verzieht, an dem er objektiv keine weiteren Leistungen der RSB beziehen kann. Der Nachweis dessen obliegt dem Kunden. Soweit der Kunde mit einem anderen Vertragspartner in häuslicher Gemeinschaft zusammenzieht, obliegt dem Kunden der entsprechende Nachweis, um einen der beiden Verträge zu beenden.

11.3 Die Beendigungsgebühr bei einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit aus einem wichtigen Grund, welcher im Verantwortungs- und/oder Risikobereich des Kunden liegt, beläuft sich auf 50 % der Gebühren, die unter normalen und geordneten Verhältnissen voraussichtlich für die Restlaufzeit des Vertrags, soweit der Kunde nicht nachweist, dass RSB ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

11.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe aller ihm von RSB überlassenen technischen Einrichtungen und Komponenten auf seine Kosten und seine Gefahr an die RSB innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der endgültigen Beendigung des Vertrags.

§12 Weitere Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

12.1 Angaben über eine gültige Adresse sowie E-Mail-Adresse zu machen sowie der RSB sämtliche Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen, Gefährdungen und Behinderungen anderer Netzteilnehmer, die von seinem System (z. B. durch Viren) ausgehen, unverzüglich zu beseitigen. Für den Fall, dass der Kunde dem nicht nachkommt, ist RSB aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Internetverbindung zeitweilig zu deaktivieren.

12.2 sicherzustellen, dass die Ursache des Problems bei einer Störungsmeldung nicht sein eigener Service, seine eigenen Anlagen oder sein Equipment sind. Der Kunde hat nach Abgabe der Störungsmeldung an RSB die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RSB vorlag.

12.3 sicherzustellen, dass RSB Zugang zu den entsprechenden Räumen des Kunden erhält, um Installations-, Test-, Überwachungs-, Wartungs-, Reparatur und ähnliche Arbeiten vorzunehmen.

12.4 alle bei Verlust oder Beschädigung einer überlassenen Hardware (z. B. Router, Modem, Server, Antennen) verbundenen Kosten zu tragen. Die Kosten für Equipment, welches der Kunde aufgrund seiner Hardware und Software benötigt, trägt der Kunde. RSB ist nicht dazu verpflichtet, derartiges Equipment zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen, wenn es nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

12.5 Telekommunikationsanlagen von RSB sind weder zu installieren, zu verändern, zu unterhalten oder zu reparieren. Der Kunde darf Telekommunikationsanlagen von RSB weder entfernen noch ohne schriftliche Genehmigung durch RSB an einen anderen Platz verbringen.

12.6 die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des Internet-Anschlusses sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung (Blitzschutz) auf eigene Kosten bereitzustellen.

12.7 die Anschalteinrichtung (Access-Point) ständig betriebs­bereit zu halten.

12.8 den Betrieb eines Internet-Cafés an einem RSB-Anschluss ausnahmslos zu unterlassen, es sei denn, es wird darüber eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.

12.9 die Weiterverteilung eines RSB-Anschlusses per Kabel oder Funk an Personen außerhalb des eigenen Haushaltes oder des eigenen Unternehmens laut Anmeldung ausnahmslos zu unterlassen.

12.10 den Missbrauch von RSB als Backbone-System für andere kommerzielle oder nichtkommerzielle (Funk-) Netze ausnahmslos zu unterlassen.

13 Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien kann gegen die anderen Ansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen geltend machen, die ihre Ursache außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei haben, insbesondere nicht im Fall höherer Gewalt, bei Feuer oder anderen Katastrophen, Regierungsbeschlüssen, nationalen Notständen, Versorgungsengpässen, fehlenden Wegerechten, Unruhen, Kriegen, Streiks, Aussperrungen und Arbeitsunterbrechungen. Jede der Parteien kann in diesem Fällen die betroffenen Dienste ganz oder teilweise oder diesen Vertrag ohne jede Verbindlichkeit der anderen gegenüber kündigen, wenn der betreffende Zustand länger als 60 Tage andauert. Im Fall der Beendigung dieses Vertrages ist zudem die Kündigungsfrist einzuhalten.

§14 Maßnahmen auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen, Bedrohungen oder bei Schwachstellen

RSB wird Sicherheits- und Integritätsverletzungen, Bedrohungen oder beim Auftreten anderer Schwachstellen diese unverzüglich prüfen und sämtliche technisch, praktisch, organisatorisch möglichen Maßnahmen, insbesondere auch nach dem Sicherheitskonzept, zur Beseitigung der Beeinträchtigung ergreifen. Gleichzeitig wird RSB entsprechende organisatorische Vorsorgemaßnahmen ergreifen, insbesondere die Anpassung des Sicherheitskonzeptes, um zukünftig entsprechende Beeinträchtigungen bestmöglich zu versuchen zu verhindern.

§15 Routerwahlrecht

15.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher auferlegt. RSB setzt diese Regelungen wie folgt um:

15.2 Die grundlegenden Konfigurationseinstellungen, Parameter und Schnittstellenbeschreibungen der Netzschnittstellen veröffentlicht RSB in dem Dokument „Schnittstellen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der RSB“. Fundstelle für dieses Dokument in der jeweils aktuellen Version ist die Webseite der RSB „www.rs-breitband.de“.

15.3 Etwaige notwendige kundenspezifische zusätzliche Zugangsdaten erhält der Kunde der schriftlichen mit Vertragsbestätigung übersandt. Nicht für alle Produkte der RSB sind kundenspezifische Zugangsdaten notwendig.

15.4 Der Kunde muss sich bei Verwendung eines kundeneigenen Endgerätes bewusst sein, dass in diesem Anwendungsfall RSB:

  • keinen Support, Konfigurationsunterstützung oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Erst- und ggf. Folgekonfigurationen des Endgerätes leisten kann;
  • keine Garantie für die Gesamtleistung des vertraglich vereinbarten Produktes (z.  hinsichtlich Durchsatz/Übertragungsgeschwindigkeit, Funktionen/Features) geben kann, sofern/soweit das Endgerät an dieser Leistung maßgeblich beteiligt ist;
  • keinen Support für Störungen am Endgerät oder an Leistungen in unmittelbaren Zusammenhang mit der korrekten Funktion des Endgerätes geben kann;
  • dem Kunden keinen kommerziellen Vorteil gegenüber der Mitlieferung eines RSB-CPEs gewährt.

15.5 In der Regel sehen die Produkte der RSB den Komfort der Beistellung eines geprüften, kompatiblen und von RSB provisionierten und verwalteten CPEs/Routers vor. Durch Verwendung eigener Router ist der Kunde selbst für die Kompatibilität, Konformität und Netzintegrität alleinig verantwortlich.

15.6 Bei Störungen der Netzintegrität durch kundeneigene Router mit Rückwirkungen auf andere Kunden (z. B. Störung des Vectoringverfahrens durch nicht vectoring-kompatiblen Router) ist RSB berechtigt und verpflichtet Maßnahmen nach § 14 dieser AGB zu ergreifen.

§16 Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungs-verfahren

16.1 Kommt es zwischen RSB und dem Kunden zum Streit über einen der in § 47a TKG genannten Fälle, so kann der Kunde bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle lauten: Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat 216), Postfach 80 01, 53105 Bonn.

16.2 Die Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens hat der Kunde in Textform vorzunehmen. Für die Antragstellung im Online-Verfahren wird auf die weiteren Informationen auf der Internet-Seite der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verwiesen.

16.3 Im Übrigen nimmt RSB an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

16.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link abrufbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

§17 Sonstige Bedingungen

17.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch RSB auf einen Dritten übertragen.

17.2 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

17.3 Soweit eine Partei aus einem Vertragsbruch keine Rechte gegenüber der anderen geltend macht, liegt hierin kein Verzicht auf die Rechte für künftige Fälle.

17.4 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

17.5 Alle Erklärungen von RSB können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Alle Erklärungen des Kunden können ebenfalls in elektronischer Form an RSB gerichtet werden. Soweit das Gesetz allerdings andere Form vorschreibt, gilt die gesetzliche Form.

17.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

17.7 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Firmensitz. RSB ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

§18 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Internet, E-Mail, aber auch Telefax oder Briefpost geschlossen wurden, nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung widerrufen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RS Breitband GmbH, Bövingen 210, 53804 Much Tel.:02245 646 900 0, E-Mail: support@rs-breitband.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür Muster-Widerrufsformulare verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wenn Sie Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Hardware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stand: 01.11.2024